Allgemeine Geschäftsbedingungen der Imagewunder GmbH
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte/Dienstleistungen der Imagewunder GmbH, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, und ihren Vertragspartnern bzw. Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen, nachstehend in Kurzform “Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Programmierung, E-Commerce, E-Business, Online-Marketing, Social Media, Print- und Direktmarketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Auftragsbestätigungen, Ausschreibungsunterlagen, Briefings und den jeweiligen Anlagen.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Angebot und der auf die Annahme folgenden Auftragsbestätigung und deren Anlagen das vom Auftraggeber der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Auftraggeber der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches im Projektmanagement-Tool der Agentur hinterlegt wird und verbindlicher Vertragsbestandteil wird.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des für den Auftrag vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
3.2. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
3.3. Das Urheberrecht und das Recht an Inhalten, Beschreibungen und Vorschlägen, die in Konzepten, Präsentationen oder Schulungsunterlagen enthalten sind, behält sich die Agentur, insbesondere wenn Gebühren dafür erhoben wurden, vor.
3.4. Designs, Quellcode und Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur nicht verändert werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung ist die Agentur berechtigt eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.
3.5. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Werbemittel und Websites angemessen und branchenüblich zu signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Die Signierung der Agentur ist dabei so zu integrieren, dass sie für jeden Nutzer auf jeder Seite sichtbar ist. Durch eine gesonderte Vereinbarung können die Signierung und werbliche Verwendung durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag / im Angebot / in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen (z.B. Erstellung einer Website) über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen, so stellt die Agentur dem Auftraggeber zu Beginn der Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung. Die bereits erbrachten Teilleistungen liegen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vor und sind als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar. Die Restzahlung ist nach Erbringung der vertraglichen Leistung, seitens der Agentur, gemäß dem vereinbarten Zahlungsziel fällig.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber, sind der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten nach dem als üblich geltenden Agenturstundensatz zu ersetzen und die Agentur jeglicher Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
4.4. Im Rahmen der Erstellung von Online-Projekten wie Websites und Onlineshops ist durch den Auftraggeber eine geeignete Server-Infrastruktur bereit zu stellen.
Steht diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht zur Verfügung, wird von der Agentur eine Entwicklungsumgebung bereitgestellt. Die dafür anfallenden Kosten, sowie die Kosten für den Umzug auf einen Server des Auftraggebers können von der Agentur gesondert, marktüblich und nach Aufwand abgerechnet werden.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.6. Wurde zwischen der Agentur und dem Auftraggeber keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistung getroffen und der Auftraggeber konnte die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten, so hat der Auftraggeber die für die Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
5. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden dabei von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Nach Beendigung des Auftrages werden Kopien für Folgeaufträge behalten.
6.2. Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Verwendungsrechte für die an die Agentur übergebenen Materialien wie z.B. Schriften, Bilder, Logo usw. besitzt und bei der Wahl von Markennamen und Domain eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorgenommen wurde.
6.3. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben, welche in den Aufgabenbereich der Agentur fallen bzw. welche von der Agenturleistung abgedeckt werden, an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
6.4. Sofern es bei Projekt- (Teil-) Schritten der Abnahme des Auftraggebers bedarf, verpflichtet sich dieser eventuell vorkommende Korrekturwünsche innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Erhält die Agentur in diesem Zeitrahmen keine Antwort des Auftraggebers, gilt der Projekt- (Teil-) Schritt als abgenommen.
6.5. Werden Texte und Grafiken durch die Agentur erstellt, verpflichtet sich der Auftraggeber diese gewissenhaft zu lesen, zu prüfen und im Anschluss innerhalb von 14 Tagen freizugeben.
7. Gewährleistung und Haftung der Agentur
7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Erachtet die Agentur für eine der durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber. Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf typische und vorhersehbare, durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
7.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
7.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
7.4. Eine Haftung für die Leistung und das Arbeitsergebnis notwendiger Fremdleistungen wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
7.5. Die Agentur haftet für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand nur soweit ihr, Ihren gesetzlichen Vertretern, oder Ihren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar sind. Sollten sich Dritte illegalen Zugang zu den Daten und/oder Unterlagen verschaffen (Einbruch, Trojaner, Hacker, etc.) wird eine Haftung durch die Agentur für den daraus entstandenen Schaden ausgeschlossen.
7.6. Auch für den Verlust von Daten oder Programmen haftet die Agentur nicht, wenn der Verlust darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, Backups durchzuführen bzw. zu beauftragen und damit eine Wiederherstellung möglich zu machen.
8. Leistungen Dritter
Der Auftraggeber verpflichtet sich von der Agentur eingeschaltete freie Mitarbeiter, die im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzt werden, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
10. Media-Planung und Media-Durchführung
10.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
10.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weiter zu geben.
10.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen, Rücktritt
Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Annahme des Angebots in Kraft. Er wird für die im Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
12. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und der Agentur geteilt.
13. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
13.1. Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung von Werkzeichnungen, Manusscriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Aufwand gesondert berechnet.
13.2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
13.3. Soweit im Einzelfall Verträge, über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, um die Leistungserstellung zu gewährleisten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
13.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Themes und Plugins, spezielle Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Druckvorlagen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
13.5. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
14.3. Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sowie Kündigungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich erfolgen. Meldungen, die schriftlich übermittelt werden müssen, dürfen dabei auch per E-Mail übermittelt werden.
14.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
14.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.
14.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.